Am Samstagnachmittag hielten die Gemeinden Wellendingen, Frittlingen, Denkingen, Aldingen und Deißlingen, die sich als Nachhaltigkeitsregion 5G zusammengeschlossen haben, zum dritten Mal ihren "Markt der Möglichkeiten" ab.Manne Lucha, Minister für Soziales, Gesundheit und Integration hat uns bei seinem Rundgang auch kurz an unserem Stand besucht. Er bestärkte uns in unserem Tun und erzählte, dass er die Arbeit der LEVen aus seinem Wahlkreis Ravensburg gut kenne und sehr zu schätzen wisse.
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Wer dieser Tage aufmerksam im Landkreis Tuttlingen unterwegs ist, wundert sich vielleicht über nicht gemähte Wiesenstreifen und fragt sich ob der ein oder andere Landwirt vergessen hat, Teile seiner Wiesen zu mähen. Das Gegenteil ist der Fall. Die sogenannten Altgrasstreifen werden von den Landwirten ganz bewusst stehen gelassen und sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt. Früher als die Traktoren und Mähwerke noch kleiner waren, zog sich die Heuernte über mehrere
Wochen hinweg. In der Regel begann die Heuernte um den Johannistag herum, in der zweiten Junihälfte. Die Wiesen stehen dann in voller Blüte und bieten Lebensraum für eine Vielzahl von Insekten. Nach und nach wurden einzelne Wiesen gemäht, sodass Insekten und Niederwild auf nicht gemähte Flächen ausweichen konnten. Die Versorgung mit Nahrung und Rückzugsraum war somit auf Landschaftsebene gewährleistet. Wenn die letzte Wiese gemäht war, sind auf den zuerst gemähten Flächen auch schon wieder Blumen nachgewachsen. Heutzutage werden bei guter Witterung innerhalb weniger Tage komplette Gemarkungen gemäht. Für Insekten und anderes Kleingetier bleibt dann nicht mehr viel übrig. Hier setzen die Altgrasstreifen an. Im Rahmen von Landschaftspflegeverträgen verpflichten sich manche Landwirte dazu, 10-15 % ihrer Wiesen stehen zu lassen. Für den entgangenen Heu-Ertrag bekommen sie eine Entschädigung. Insbesondere flugunfähige Insekten, wie z. B. einige Heuschreckenarten, profitieren in besonderem Maße von den Altgrasstreifen. Sie können den schnellen Maschinen nicht ausweichen, werden aber in den Altgrasstreifen verschont. Wildbienen und Schmetterlinge profitieren von der Kontinuität des Nahrungsangebotes, da auch direkt nach der Mahd noch Blüten vorhanden sind. In den Altgrasstreifen kommen zudem spät blühende Pflanzenarten zur Samenreife und können sich so langfristig in den Wiesen halten. Bleiben die Streifen über den Winter stehen, dienen sie auch als Überwinterungshabitat für Insekten und als Deckung für Wildtiere, wie Rehe und Feldhasen, in der offenen Landschaft. Auch für den Biotopverbund spielen die Altgrasstreifen eine wichtige Rolle, da sie zur Vernetzung von einzelnen Biotopen beitragen. TIPP: Was im Großen in der Landwirtschaft funktioniert, lässt sich im Kleinen auch im eigenen Garten realisieren. Lassen Sie beim Rasenmähen einfach mal einen Streifen stehen und mähen ihn erst beim nächsten oder übernächsten Mal wieder mit. So können auch Sie Ihren Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt leisten. Merkblatt zum Thema Altgrasstreifen: Ungemähte Streifen in Wiesen verbessern die Lebensbedingungen für Kleintiere
Am 30.03.2022 fiel mit der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung der beteiligten
Gemeinden der offizielle Startschuss für die erste Biotopverbundplanung im Landkreis Tuttlingen. Für die Planung haben sich die Gemeinden der N!-Region Fünf G (Aldingen, Denkingen, Frittlingen und Wellendingen) mit den übrigen Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Spaichingen (Balgheim, Dürbheim, Hausen ob Verena, Mahlstetten, Spaichingen) zusammen getan um dem ungebremst voranschreitenden Artensterben etwas entgegen zu setzen. Einen Artikel aus der Schwäbischen Zeitung dazu, können Sie hier nachlesen. Im Rahmen der Biotopverbund-Planung werden bestehende Potenziale aufgezeigt und geeignete Standorte oder Suchräume für noch fehlende Trittsteine identifiziert. Idealerweise werden künftige Ausgleichsmaßnahmen, vor allem aber auch freiwillige oder sowieso zu erbringende Leistungen der Landnutzenden und der Flächeneigentümer so miteinander in Beziehung gebracht und aufeinander abgestimmt, dass die Natur einen maximalen Nutzen erfährt. Die Biotopverbundkulisse bietet eine Fokussierung auf naturschutzfachlich sinnvolle Flächen, die auch neue Chancen für die Landwirtschaft ermöglicht. Der Biotopverbund soll maßgeblich über freiwillige Maßnahmen umgesetzt werden. Hierfür stellen die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) und das FAKT-Programm bereits geeignete Förderinstrumente dar. Für die Durchführung der Biotopverbundplanung in den oben genannten Gemeinden wurde das Landschaftsplanungsbüro Baader Konzept aus Immendingen beauftragt. In einem ersten Schritt werden die Datengrundlagen zu bestehenden Kernflächen (bestehende geschützte Biotope) des Biotopverbunds ausgewertet. Ab Mai werden dann die Mitarbeiter von Baader Konzept auf den Flächen der eingangs genannten Gemeinden unterwegs sein, um eine Zustandserhebung der Kernflächen des Biotopverbunds durchzuführen und mögliche Flächen für notwendige Trittsteine zwischen den vorhandenen Biotopen zu identifizieren. Dies ist nicht zu vergleichen mit einer flächendeckenden Biotopkartierung, wie Sie von der Landesanstalt für Umwelt (LUBW) durchgeführt wird. Bei der Biotopverbundplanung geht es in erster Linie um die Stärkung der bestehenden Strukturen und deren Vernetzung, wozu wenige gut platzierte Maßnahmen ausreichen können. Dazu zählen zum Beispiel Altgrasstreifen im Grünland oder Blühstreifen entlang von Wegen und Ackerrändern. Begleitet wird die Biotopverbundplanung vom Biotopverbundbotschafter Fabian Sauter. Er unterstützte die Gemeinden bereits vorab bei der Suche nach einem geeigneten Planungsbüro sowie bei der Antragsstellung der Fördermittel. Die Kosten der Biotopverbundplanung können sich die Gemeinden nämlich zu 90% über die LPR fördern lassen. Während des gesamten Planungsprozesses steht er den Gemeinden aber auch dem Planungsbüro mit Rat und Tat zur Seite. Erreichen können Sie Herr Sauter telefonisch unter 07461/9269157 oder per Email unter f.sauter@lev-tut.de. Weiterführende Informationen zum Biotopverbund finden Sie auf der Homepage der Landesanstalt für Umwelt (LUBW). Am vergangenen Dienstag, den 29.03.2022, hielt der Landschaftserhaltungsverband (LEV) des Landkreises Tuttlingen seine jährliche Mitgliederversammlung ab. Auf Grund der derzeitigen Corona-Verordnung war es erstmals nach zwei Jahren wieder möglich, die Versammlung in Präsenz im Sitzungssaal des Landratsamtes durchzuführen.
Der Vorstandsvorsitzende Landrat Stefan Bär eröffnete die Sitzung und begrüßte die Mitglieder. Im Jahr 2021 kam mit dem Biotopverbund ein neues Aufgabenfeld und damit auch eine neue Stelle für den LEV dazu. Der Biotopverbundbotschafter des LEVs, Fabian Sauter, berichtete daher über den aktuellen Stand. Durch Änderungen im Baden-Württembergischen Naturschutzgesetz sind die Kommunen dazu verpflichtet Biotopverbundplanungen zu erstellen. Bis 2030 sollen 15% der Offenlandfläche in Baden-Württemberg für den Biotopverbund zur Verfügung stehen. Erste Analysen des IST-Zustandes zeigen, dass der Biotopverbundanteil im Offenland des Landkreises Tuttlingen deutlich über dem Durchschnitt in Baden-Württemberg von 9 % liegt. Sauter weist allerdings darauf hin, dass für die Funktionalität des Biotopverbunds nicht nur die Quantität von Bedeutung ist. Die ersten Gemeinden starten aktuell mit Ihren Biotopverbundplanungen. Dazu gehören die N!-Region Fünf G in Kooperation mit der Verwaltungsgemeinschaft Spaichingen sowie die Gemeinde Renquishausen. Die Verwaltungsgemeinschaft Tuttlingen startet voraussichtlich ebenfalls noch dieses Jahr mit der Planung. Wichtig für die Akzeptanz der Planungen ist dabei, dass von Anfang an die Landwirte vor Ort, die Naturschutzverbände sowie weitere Betroffene vor Ort mit einbezogen werden. Im weiteren Verlauf der Sitzung stellte Thomas Stehle (Geschäftsführer LEV) den Jahresbericht 2021 des Landschaftserhaltungsverbandes vor. Im Bereich des Vertragsnaturschutzes konnten im Jahr 2021 insgesamt 52 fünfjährige Bewirtschaftungsverträge mit einem jährlichen Fördervolumen von rund 220.00 € abgeschlossen werden. Die Finanzierung dieser Verträge wird jeweils zur Hälfte vom Land Baden-Württemberg und der EU übernommen. Außerdem wurden 36 einjährige Maßnahmen mit einem Fördervolumen von rund 185.000 € umgesetzt. Dies kommt sowohl der Natur, als auch den Landwirten zu Gute. Des Weiteren berichtete Stehle von personellen Veränderungen in der Dienststelle. Gegen Ende des Jahres hat die stellv. Geschäftsführerin Christine Kewes den LEV leider verlassen. Ihre Nachfolge trat Anna-Lena Schatz im Januar 2022 an. Abschließend standen turnusgemäß die Wahlen der Gremien an. Der Vorstand setzt sich zusammen aus Vertretern der Kommunen, des Naturschutzes und der Landwirtschaft. Fast alle bisherigen Vorstände ließen sich erneut aufstellen. Den Badisch Landwirtschaftliche Hauptverband (BLHV) vertritt jetzt Stefan Frank aus Geisingen. Er löst damit Hubert Hensler ab, der wie Landrat Bär hervorhob schon seit der Gründung des LEVs im Jahr 2013 im Vorstand vertreten war. Der Landesbauernverband wird durch Wilhelm Schöndienst vertreten. Die Vertretung der Kommunen erfolgt durch die Bürgermeister Jürgen Frank aus Irndorf und Thomas Leibinger aus Bubsheim. Die Naturschutzverbände werden von Klaus Butschle vom Schwäbischen Albverein und Heidi Mattheß vom BUND vertreten. Der Fachbeirat wurde ebenfalls mit einer Veränderung bestätigt. Hier folgt Erich Henninger aus Immendingen auf Oliver Maier als Vertreter der Landwirtschaft. Die Entlastung des Vorstands wurde durch Herr Bürgermeister Dominic Butz aus Frittlingen vorgenommen und von der Versammlung einstimmig beschlossen. Herr Butz bedankte sich bei dem Team der Geschäftsstelle und dem Vorstand für die gute Arbeit, von der alle Mitgliedsgemeinden in der ein oder anderen Form profitieren. Nach rund anderthalb Stunden beendete der Vorsitzende die Sitzung und bedankte sich bei allen Anwesenden für das Kommen. Im September 2021 hat Frau Christine Kewes den LEV leider verlassen. Zu Beginn des Jahres 2022 hat Anna-Lena Schatz im Januar die Nachfolge der stellvertretenden Geschäftsführerin angetreten. Frau Schatz hat an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt in Nürtingen-Geislingen zunächst im Bachelorstudium Landschaftsplanung und Naturschutz studiert. Im Anschluss belegte Sie den Masterstudiengang Nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung und schloss diesen im Januar 2022 erfolgreich ab. Erste Berufserfahrungen konnte Anna-Lena Schatz in Form eines Freiwilligen ökologischen Jahres (FÖJ) im UmweltZentrum Stockach vor Ihrem Studium sammeln. Während des Bachelorstudiums verbrachte Frau Schatz ihr Praxissemester bei der Heinz Sielmann Stiftung im Projektbüro Bodensee, wo sie im Anschluss als Werksstudentin beschäftigt war. Der Fokus lag hierbei auf dem Projektmanagement von Biotop- und Artenschutzprojekten. Nach Ihrem Masterstudium ist sie wieder zurück in Ihre Heimat gezogen und wohnt nun in einem Teilort von Stockach. Wir begrüßen Anna-Lena Schatz herzlich im LEV-Team und freuen uns über die Unterstützung und auf eine gute Zusammenarbeit. Sie erreichen Frau Schatz telefonisch unter der Nummer 07461/926-9156 und per E-Mail unter al.schatz@lev-tut.de. Entbuschungsmaßnahme an der Teckhalde zum Erhalt der Kalkmagerrasen
Im Rahmen des Landschaftspflegeprogramms hat der Landschaftserhaltungsverband Tuttlingen eine Pflege der Kalkmagerrasen sowie der angrenzenden Gehölzbereiche an der Teckhalde unterhalb der Beuroner Straße beauftragt. Kalkmagerrasen zählen zu den artenreichsten Lebensraumtypen Mitteleuropas und beherbergen eine Vielzahl an Pflanzen- und Tierarten. Sie sind daher schon lange im Fokus des Naturschutzes. Insbesondere vor dem Hintergrund des Insektenrückgangs, kommt dem Erhalt der Kalkmagerrasen eine besondere Bedeutung zu. Traditionell werden sie mit Schafen beweidet. Da sie häufig an steilen Hängen liegen sind sie maschinell auch kaum anders zu bewirtschaften. Der andauernde Rückgang der Schafhaltung im letzten Jahrhundert hat dazu geführt, dass viele Kalkmagerrasen und Wacholderheiden von Gebüschen überwachsen wurden. Die eigentlichen Pflanzenarten der Kalkmagerrasen wurden verdrängt, wodurch auch die Lebensgrundlage für viele daran gebundene Insekten verloren gegangen ist. Neben dem direkten Verlust von Kalkmagerrasen kommt es durch die Verbuschung auch zu einer Verinselung, die sich ebenfalls negativ auf die Artenvielfalt auswirkt. Je weiter solche Biotop-Inseln voneinander entfernt sind, desto geringer ist der Austausch von Arten und Individuen zwischen ihnen. Sind die Inseln sehr klein, steigt zudem die Wahrscheinlichkeit von lokalen Aussterbeereignissen durch zufällige Umweltereignisse. Maßnahmen zum Erhalt und zur Erweiterung von Kalkmagerrasen tragen daher auch zur Stärkung des Biotopverbunds bei. Die Teckhalde bildet einen Trittstein zwischen den Naturschutzgebieten Stiegelesfels, welches direkt im Süden angrenzt und dem NSG Buchhalde entlang der Donau im Norden Richtung Mühlheim. Durch die Maßnahmen wird die zu überwindende Distanz zwischen den beiden Naturschutzgebieten verkürzt und damit die Wahrscheinlichkeit des Austauschs von Arten und Individuen erhöht. Um die Kalkmagerrasen auf der Teckhalde zu erhalten werden Teile davon schon im Rahmen des Vertragsnaturschutzes seit 2011 mit Ziegen beweidet. Da die Gehölze sich trotzdem weiter ausbreiten, wurde im Winter 2019 eine erste Entbuschungsmaßnahme durchgeführt. Seither werden die beiden erreichbaren Kalkmagerrasen zweimal im Jahr mit Schafen und Ziegen beweidet. Der nördlichste Magerrasen ist durch das sehr dichte Gehölz von den südlichen beiden abgetrennt und daher nicht mit den Schafen zu erreichen. Der voranschreitenden Entbuschung soll nun Einhalt geboten werden, daher wurde die Firma Beig Landschaftspflege aus Bärenthal damit beauftragt, den dichten Gehölzaufwuchs zurückzunehmen. Die Fäll- und Entbuschungsarbeiten werden von Mitte bis Ende Oktober durchgeführt. Ziel der Arbeiten ist es die undurchdringlichen Gehölzbestände aufzulichten und die Gebüsche auf und angrenzend an die bestehenden Weiden zurückzunehmen. Dadurch wird eine Beweidung der ganzen Fläche möglich und die Kalkmagerrasenfläche ausgeweitet. Entlang der Straße wird eine Hecken-/Baumreihe stehen bleiben um weiterhin einen Sicht- sowie Lärmschutz zu gewährleisten. Da es sich bei der Teckhalde um sehr steiles und unwegsames Gelände handelt, wird das anfallende Stamm- und Astmaterial mit dem Helikopter geborgen. Das sogenannte Helilogging wird im November vorraussichtlich in der Kalenderwoche 45 stattfinden. Hierfür ist es erforderlich den Wanderparkplatz am Skihang für einen halben Tag zu sperren, da dieser als Ablade- und Häckselplatz dienen wird. Sollten Sie sich im Herbst also über einen Helikopter in Fridingen wundern, so handelt es sich nicht um einen Notarzteinsatz, sondern lediglich um eine Rettungsaktion für die Kalkmagerrasen an der Teckhalde. Bei Fragen zur Maßnahme können Sie sich gerne an Fabian Sauter vom Landschaftserhaltungsverband Tuttlingen wenden, entweder per Telefon (07461/9269 157) oder per Email (f.sauter@lev-tut.de). Anfang des Jahres hat Fabian Sauter seine Tätigkeit als Biotopverbund-Botschafter bei uns aufgenommen. Herr Sauter hat Naturschutz und Landschaftsplanung an der TU München in Freising-Weihenstephan studiert. Nach Abschluss seines Studiums war er ein Jahr im Bereich Ausgleichs- und Eingriffsmanagement tätig. Die Möglichkeit, aktiv den Biotopverbund zu gestalten, zog ihn dann wieder in die Heimat, da er aus Neufra im Landkreis Rottweil stammt. Die Umsetzung des landesweiten Biotopverbunds soll hauptsächlich in enger Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden im Landkreis realisiert werden. Herr Sauter wird daher als Biotopverbund-Botschafter vielfältige Kontakte im Kreis knüpfen und steht als Ansprechpartner für Gemeinden, Vereine, Landwirte oder Privatpersonen zur Verfügung. Wir begrüßen Herrn Sauter sehr herzlich im LEV-Team und freuen uns über die Unterstützung. Auf gute Zusammenarbeit! Bei Fragen rund um das Thema Biotopverbund können Sie Herrn Sauter telefonisch unter der Nummer 07461 /926 -9157 und per E-Mail unter f.sauter(at)lev-tut.de erreichen Der Artenrückgang war – bis er von Corona als Thema verdrängt wurde – in aller Munde und das Volksbegehren im letzten Jahr hat deutlich gemacht, dass er auch viele Bürger in Baden- Württemberg stark beschäftigt. Ein wichtiger Baustein gegen den Artenschwund ist ein funktionierender Biotopverbund, über den sich die Arten ausbreiten können. Er ist auch für den genetischen Austausch zwischen Populationen wichtig und ermöglicht Wanderbewegungen in Zeiten des sich ändernden Klimas. Für Baden-Württemberg gibt es seit einigen Jahren den Fachplan Landesweiter Biotopverbund. Hier werden Bereiche vorgeschlagen, die der Vernetzung von feuchten, mittleren oder trockenen Standorten dienen können. Das in Folge des Volksbegehrens beschlossene Eckpunktepapier von UM und MLR sieht vor, dass die Umsetzung des Biotopverbunds für Kommunen verpflichtend wird. Das Land hat Fördermittel für die hierfür nötigen Planungskosten zugesagt. Zur Unterstützung der Gemeinden stellt das Land nun in diesem Rahmen eine zusätzliche Stelle pro Landschaftserhaltungsverband zur Verfügung, befristet auf maximal fünf Jahre. Aufgabe dieser neuen Person wird es sein, die Kommunen bei der Einrichtung eines räumlich-funktionalen Biotopverbunds im Offenland zu unterstützen und Maßnahmen im Biotopverbund durchzuführen. Die neue Person soll vorhandene Informationen und Kartierungen auswerten, koordinierend helfen, sinnvolle Kooperationen bei der Erstellung einer Biotopverbundskonzeption einzugehen und die Kommunen bei der Fördermittelantragsstellung und der Vorbereitung der Angebotseinholung unterstützen. Die Konzepte selbst werden von Planungsbüros erstellt. Die vorgeschlagenen Maßnahmen können entweder von den Kommunen im Rahmen ihrer Ausgleichsmaßnahmen, für das Ökokonto oder auch freiwillig umgesetzt werden, oder alternativ mit Geldern der Landschaftspflegerichtlinie (LPR) finanziert werden. Bei der Umsetzung von Maßnahmen über die LPR kann die neue Stelle ebenfalls tätig werden. Die Fördersätze für solche Maßnahmen wurden jüngst erhöht. Außerdem gehören die Beratung von und Zusammenarbeit mit Landbewirtschaftern, Eigentümern, Vereinen und Verbänden sowie Öffentlichkeitsarbeit und der Austausch mit UM und LUBW zu den Aufgaben der neuen Person. Die Stellenausschreibung finden Sie hier.
Im Kreis gibt es noch etliche naturschutzwichtige Flächen, die derzeit nicht bewirtschaftet werden. Vor allem kleine Magerrasen, die die Großschäfereien mit ihren vielen Tieren nicht beweiden können, liegen oft brach. Wer also geeignete Tiere hält (Schafe, Ziegen, Extensivrinder, …), der darf sich gerne bei uns melden. Wir werden dann schauen, ob wir für den jeweiligen Tierhalter passend gelegene Stellen haben. Für die Beweidung kann eine Förderung gezahlt werden. Bei Interesse dürfen Sie sich also gerne bei uns melden. Bitte seien Sie sich bewusst, dass eine sofortige Beweidung oft nicht möglich ist. Manchmal müssen Flächen erst freigestellt werden. Außerdem müssen wir die finanziellen Mittel immer ein Jahr im Voraus beantragen. Im günstigsten Fall klappt die Beweidung im selben Jahr, im ungünstigen dauert es 2 Jahre.
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LEV Tuttlingen aktuell unterwegsHier ist der LEV Tuttlingen unterwegs und schreibt über Themen und Projekte, insbesondere über konkrete Umsetzungsmaßnahmen der Landschaftspflege. Archiv
Oktober 2023
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