LEV Landschaftserhaltungsverband Tuttlingen e.V.
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LEV begrüßt neuen Mitarbeiter

10/1/2021

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Anfang des Jahres hat Fabian Sauter seine Tätigkeit als Biotopverbund-Botschafter bei uns aufgenommen. Herr Sauter hat Naturschutz und Landschaftsplanung an der TU München in Freising-Weihenstephan studiert. Nach Abschluss seines Studiums war er ein Jahr im Bereich Ausgleichs- und Eingriffsmanagement tätig. Die Möglichkeit, aktiv den Biotopverbund zu gestalten, zog ihn dann wieder in die Heimat, da er aus Neufra im Landkreis Rottweil stammt.
Die Umsetzung des landesweiten Biotopverbunds soll hauptsächlich in enger Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden im Landkreis realisiert werden. Herr Sauter wird daher als Biotopverbund-Botschafter vielfältige Kontakte im Kreis knüpfen und steht als Ansprechpartner für Gemeinden, Vereine, Landwirte oder Privatpersonen zur Verfügung. 
Wir begrüßen Herrn Sauter sehr herzlich im LEV-Team und freuen uns über die Unterstützung. Auf gute Zusammenarbeit!
Bei Fragen rund um das Thema Biotopverbund können Sie Herrn Sauter telefonisch unter der Nummer 07461 /926 -9157 und per E-Mail unter f.sauter(at)lev-tut.de erreichen

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Stellenausschreibung: Unterstützung der Kommunen bei der verstärkten Umsetzung desfunktionalen Biotopverbunds

23/7/2020

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Der Artenrückgang war – bis er von Corona als Thema verdrängt wurde – in aller Munde und das
Volksbegehren im letzten Jahr hat deutlich gemacht, dass er auch viele Bürger in Baden-
Württemberg stark beschäftigt.
Ein wichtiger Baustein gegen den Artenschwund ist ein funktionierender Biotopverbund, über den
sich die Arten ausbreiten können. Er ist auch für den genetischen Austausch zwischen Populationen wichtig und ermöglicht Wanderbewegungen in Zeiten des sich ändernden Klimas.
Für Baden-Württemberg gibt es seit einigen Jahren den Fachplan Landesweiter Biotopverbund. Hier werden Bereiche vorgeschlagen, die der Vernetzung von feuchten, mittleren oder trockenen
Standorten dienen können.
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Das in Folge des Volksbegehrens beschlossene Eckpunktepapier von UM und MLR sieht vor, dass die Umsetzung des Biotopverbunds für Kommunen verpflichtend wird. Das Land hat Fördermittel für die hierfür nötigen Planungskosten zugesagt. Zur Unterstützung der Gemeinden stellt das Land nun in diesem Rahmen eine zusätzliche Stelle pro Landschaftserhaltungsverband zur Verfügung, befristet auf maximal fünf Jahre. Aufgabe dieser neuen Person wird es sein, die Kommunen bei der Einrichtung eines räumlich-funktionalen Biotopverbunds im Offenland zu unterstützen und Maßnahmen im Biotopverbund durchzuführen.
Die neue Person soll vorhandene Informationen und Kartierungen auswerten, koordinierend helfen, sinnvolle Kooperationen bei der Erstellung einer Biotopverbundskonzeption einzugehen und die Kommunen bei der Fördermittelantragsstellung und der Vorbereitung der Angebotseinholung unterstützen.
Die Konzepte selbst werden von Planungsbüros erstellt. Die vorgeschlagenen Maßnahmen können
entweder von den Kommunen im Rahmen ihrer Ausgleichsmaßnahmen, für das Ökokonto oder auch freiwillig umgesetzt werden, oder alternativ mit Geldern der Landschaftspflegerichtlinie (LPR)
finanziert werden. Bei der Umsetzung von Maßnahmen über die LPR kann die neue Stelle ebenfalls tätig werden. Die Fördersätze für solche Maßnahmen wurden jüngst erhöht.
Außerdem gehören die Beratung von und Zusammenarbeit mit Landbewirtschaftern, Eigentümern, Vereinen und Verbänden sowie Öffentlichkeitsarbeit und der Austausch mit UM und LUBW zu den Aufgaben der neuen Person.
Die Stellenausschreibung finden Sie hier.
stellenausschreibung_biotopverbund.pdf
File Size: 46 kb
File Type: pdf
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Naturschutz-Beweidung: Tierhalter gesucht!

15/7/2020

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Im Kreis gibt es noch etliche naturschutzwichtige Flächen, die derzeit nicht bewirtschaftet werden. Vor allem kleine Magerrasen, die die Großschäfereien mit ihren vielen Tieren nicht beweiden können, liegen oft brach. Wer also geeignete Tiere hält (Schafe, Ziegen, Extensivrinder, …), der darf sich gerne bei uns melden. Wir werden dann schauen, ob wir für den jeweiligen Tierhalter passend gelegene Stellen haben. Für die Beweidung kann eine Förderung gezahlt werden. Bei Interesse dürfen Sie sich also gerne bei uns melden. Bitte seien Sie sich bewusst, dass eine sofortige Beweidung oft nicht möglich ist. Manchmal müssen Flächen erst freigestellt werden. Außerdem müssen wir die finanziellen Mittel immer ein Jahr im Voraus beantragen. Im günstigsten Fall klappt die Beweidung im selben Jahr, im ungünstigen dauert es 2 Jahre.
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Geschäftsstelle und Mitarbeiter

13/7/2020

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Zur Unterstützung bei der Mehrarbeit 2019 durch die vielen auslaufenden Verträge wurde ab April 2019 Herr Rathjen eingestellt, der die Geschäftsstelle tatkräftig unterstützt hat. Sein Vertrag war auf 1 Jahr befristet, sodass Herrn Rathjens Tätigkeit für den LEV Tuttlingen Ende März 2020 endete. Wir danken Herrn Rathjen sehr herzlich für seine gute Arbeit und wünschen ihm alles Gute und viel Freude an seiner neuen Arbeitsstelle, die er nahtlos antreten konnte. Resultierend aus dem Volksbegehren, dem Volksantrag und dem daraus entwickelten Eckpunktepapier der Ministerien und der betroffenen Verbände werden derzeit neue Anforderungen in das Naturschutzgesetz des Landes und in das Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz aufgenommen. Unter anderem soll der funktionale Biotopverbund nun für die Kommunen verpflichtend werden. Das Land stellt den Kommunen pro Landkreis eine Stelle zur Unterstützung zur Verfügung. Diese Stellen werden bei den Landschaftserhaltungsverbänden angesiedelt und können derzeit besetzt werden. Es wird also eine 3. Stelle bei uns geben, die ein völlig neues Aufgabengebiet bearbeiten wird.
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Wolf

8/7/2020

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Im Gebiet am Schluchsee gibt es einen zweiten residenten Wolf in Baden-Württemberg. Ein Wolf gilt als resident, wenn er sich nachweislich mindestens sechs Monate lang in einem Gebiet aufhält. Es soll nun also eine Förderkulisse ausgewiesen werden, innerhalb derer wolfssichere Zäune und Herdenschutzhunde gefördert werden können. Bisher ist laut Umweltministerium im Land noch kein Nutztier gerissen worden, das fachgerecht wolfsabweisend eingezäunt war. Die Förderkulisse wird im Umkreis des Streifgebiets des Wolfes liegen. Vermutlich wird der Kreis Tuttlingen nicht von der neuen Förderkulisse bzw. dem Streifgebiet betroffen sein. Das hieße dann, dass keine erhöhten Vorsichtsmaßnahmen beim Zäunen erforderlich sind, entsprechende Zäune aber auch nicht gefördert werden können. Einige Flächen in unserem Kreis werden von Schäfern beweidet, die aus westlichen Nachbarkreisen kommen. Sie könnten durchaus betroffen sein. Das Wissen zum Wolf und zum Schutz von Nutztieren hat wegen der Erfahrungen mit dem ersten residenten Wolf im Nordschwarzwald bei Behörden, Schafhaltern und Zaunherstellern stark zugenommen. Die Politik hat außerdem die Förderung enorm verbessert, sodass hoffentlich in Zukunft die Weidetiere erfolgreich geschützt werden können.
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Corona und seine Auswirkungen

15/6/2020

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Wegen der Corona-Pandemie konnte bisher keine Mitgliederversammlung durchgeführt werden. Daher wurden der Jahresbericht 2019 und das Arbeitsprogramm 2020 auch noch nicht verabschiedet bzw. beschlossen. Sie konnten also bisher noch nicht veröffentlicht werden. Die Mitgliederversammlung soll nach der Sommerpause nachgeholt werden, wenn die Situation es zulässt. Die Geschäftsstelle hat auch während des Lockdowns weitgehend normal gearbeitet. 

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Altgrasstreifen für mehr Biodiversität

10/6/2020

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In den letzten Jahren hat sich der LEV verstärkt bemüht, Landwirte für das Stehenlassen von Altgrasstreifen oder –inseln auf ihren Wiesen zu gewinnen. Dabei werden Bereiche der Wiese nicht mitgemäht. Sie bieten Lebensund Rückzugsraum für Insekten und Vögel, aber auch für kleinere Wirbeltierarten wie Hasen. Werden die Altgrasstreifen zwischen dem 1. und 2. Schnitt stehengelassen, so erhöhen sie die Anzahl der zur Verfügung stehenden Blüten für Insekten. Werden sie zwischen dem 2. Schnitt und dem 1. Schnitt im Folgejahr, also über den Winter hinweg stehen gelassen, so bieten sie Überwinterungsmöglichkeiten in hohlen Pflanzenstängeln und zwischen dem Altgras. Viele Landwirte haben sich dazu entschieden, so die Artenvielfalt zu unterstützen, sodass mittlerweile viele landwirtschaftliche Flächen im Kreis solche Streifen aufweisen. Wir bitten Spaziergänger und Verpächter, diese Maßnahmen zu unterstützen. Es handelt sich nicht um schlecht bewirtschaftete Flächen, auf denen „die Hälfte vergessen“ wurde. Das etwas unordentliche Aussehen nützt in dem Fall den erwähnten Arten und dem Erhalt unserer Artenvielfalt. 

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LPR-Verträge

25/5/2020

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Die meisten 2019 auslaufenden LPR-Verträge konnten begangen und der Zustand der Flächen und die Zielerreichung der Maßnahmen überprüft werden. Bei einigen Verträgen kamen wir jeweils, wenn gerade frisch gemäht war, sodass eine Einschätzung noch nicht möglich war. Durch technische Probleme bei den Landesprogrammen kam es zu einer erheblichen Verzögerung bei der Anlage der Folgeverträge. Das Land hat daraufhin die Möglichkeit geschaffen, bestehende Verträge einjährig zu verlängern, sodass kein Vertragsnehmer ohne Bezahlung für seine Leistungen dastehen musste. Im Kreis Tuttlingen konnten für mehr als die Hälfte der auslaufenden Verträge 5-jährige Anschlussverträge abgeschlossen werden. 16 Verträge müssen 2020 erneut begangen werden, 28 wurden vorerst einjährig verlängert und erhalten für 2021 einen regulären Anschlussvertrag. 9 Verträge wurden aus unterschiedlichen Gründen vorerst als einjährige Maßnahmen eingeplant.
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Mähwiesen-Saatgut

11/5/2020

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Im Rahmen eines Projekts des Regierungspräsidiums Freiburg wurde in den vergangenen Jahren Saatgut von heimischen, artenreichen Wiesen geerntet und dazu verwendet, andere Wiesen aufzuwerten oder neu anzusäen. Das Projekt ist mittlerweile ausgelaufen. Es ist jedoch noch Saatgut übrig, das noch verwendet werden kann. Wer also welches braucht, z. B. auf Wild- oder anderen Schäden, um magere aber dennoch recht artenarme Wiesen aufzuwerten oder ähnliches, der kann sich gerne bei uns melden. Das Saatgut sollte am besten noch in diesem Jahr verbraucht werden, da die Keimfähigkeit sonst abnimmt.
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Herbstzeitlose

30/4/2020

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Aufgrund der Trockenheit der letzten Jahre und den dadurch entstehenden Bestandslücken in extensivem Grünland hatten wir eigentlich mit einer Zunahme der Herbstzeitlosen gerechnet. Die Befürchtung scheint sich glücklicherweise aber nicht bewahrheitet zu haben. Einige Betriebe, die nun seit mehreren Jahren die Herbstzeitlose mit einem frühen Schröpfschnitt bekämpfen, melden, dass der Herbstzeitlosen-Anteil auf ihren Wiesen abnimmt. Das ist gut zu hören und zeigt den anderen Betrieben, dass es sich lohnt, dran zu bleiben.
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