Biotopverbund im Landkreis Tuttlingen
Der Biotopverbund ist ein Netzwerk miteinander verbundener Lebensräume.
Er ist überlebenswichtig für unsere heimischen Tiere und Pflanzen, damit diese wandern und sich genetisch austauschen können. Die Verbindungen dieser Lebensgemeinschaften sollen ausgebaut werden, damit ökologische Wechselbeziehungen wieder funktionsfähig sind. Der LEV Landkreis Tuttlingen, kümmert sich bereits seit seiner Gründung um den Ausbau des Biotopverbunds. Seit 2020 hat der Biotopverbund nochmal einen höheren Stellenwert in der täglichen Arbeit des LEVs. |
Ihr Ansprechpartner: |
Aktuell laufende Biotopverbundplanungen:
|
Informationen zum BiotopverbundWarum BiotopVerbund?
Baden-Württemberg hat eine vielfältige Naturausstattung! Mit Landschaften wie dem Schwarzwald, den Rheinauen oder der Schwäbischen Alb, dem Odenwald oder Oberschwaben verfügt unser Land über vielfältige und einzigartige Naturräume. Aber dennoch ist die Sicherung und Vernetzung von Lebensräumen in unserer Kulturlandschaft von besonderer Bedeutung! Nach wie vor haben wir auch in Baden-Württemberg einen hohen Verlust an unversiegelten Flächen und an biologischer Vielfalt zu verzeichnen. Sehr viele der im Land vorkommenden Tier- und Pflanzenarten haben abnehmende Bestände. Zudem stehen zwischen 30 % und 40 % der Arten, bei den Fischen sogar 60 %, auf den Roten Listen BadenWürttembergs. So sind zum Beispiel
Zersiedelung, die Intensität der Landnutzung und ausgebaute Gewässer sind die wesentlichen Ursachen des Artenrückgangs. Viele Biotope sind für das Überleben von Arten zu klein und ihre isolierte Lage erschwert den Austausch zwischen den Populationen. Auch die Klimaentwicklung erfordert Anpassungen der Natur, die über einen Biotopverbund ermöglicht werden können. Was ist der BiotopVerbund?
Der Biotopverbund ist das Netzwerk der Natur. Lebensräume von Tieren und Pflanzen sind miteinander vernetzt, sodass diese wandern und sich genetisch austauschen können. Die Verbindungen der Lebensgemeinschaften sind zu bewahren und wo möglich funktionsfähige ökologische Wechselbeziehungen wiederherzustellen. So kann die biologische Vielfalt und damit unsere Lebensgrundlage erhalten werden Was ist der gesetzliche Biotopverbund?
Bereits seit 2002 ist der Biotopverbund im Bundesnaturschutzgesetz verankert. Es gibt vor, einen Biotopverbund auf mindestens 10 % der Landesfläche zu realisieren. Im Zuge der Umsetzung des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ wurden mit Vertreter:innen aus verschiedenen Gesellschaftsbereichen und der Verwaltung zahlreiche Maßnahmen herausgearbeitet, mit denen das Insektensterben gestoppt und die vielfältigen Lebensräume für unsere heimischen Tier- und Pflanzenarten geschützt werden können. Dabei war der Ausbau eines landesweiten funktionalen Biotopverbundes eines der zentralen Elemente und wurde bei der Novellierung des Naturschutzgesetzes des Landes im Jahr 2020 in das Gesetz mit aufgenommen. Das gesetzliche Ziel des Landes ist es nun, den funktionalen Biotopverbund bis 2023 auf 10 %, bis 2027 auf 13 % und bis 2030 auf 15 % Offenland der Landesfläche zu etablieren. Mit dem Fachplan wird sichergestellt, dass Planungen und Maßnahmen zum Biotopverbund auf Basis einer landesweit einheitlichen Grundlage erstellt und durchgeführt werden. Überörtliche Zusammenhänge und Rahmenbedingungen sind einfacher erkennbar und können so besser berücksichtigt werden. Was Sind Typische Biotopverbundmaßnahmen?
Welche Fördermöglichkeiten für Biotopverbundmaßnahmen gibt Es?
Landschaftspflegerichtlinie (LPR)
Für die nachhaltige Bewirtschaftung und Pflege der Flächen können Pflegeverträge mit Förderung von bis zu 100 % des Aufwands abgeschlossen werden. Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) Mit FAKT werden landwirtschaftliche Betriebe gefördert, die freiwillig Flächen für den Verbund zur Verfügung stellen und diese Flächen so bewirtschaften, dass sie auch als Verbundelemente dienen können. Hier kommen insbesondere Mähwiesen, Streuobst, mehrjährige Blühflächen oder Brachen in Frage. Dabei ist es wichtig, dass die Flächen den Betrieben nicht verloren gehen. Nach Ablauf der FAKT-Förderzeit können die Flächen wieder regulär bewirtschaftet werden. Die Verbundfunktion wird bei Bedarf über andere Flächen oder Verbundelemente sichergestellt. Biodiversitätsberatung Landwirt:innen und Flächennutzende können sich über die Biodiversitätsberatung zu geeigneten Maßnahmen für die Biologische Vielfalt in ihrem Betrieb informieren. Die Beratung zur Biodiversität wird zu 100 % gefördert. Wo finde ich weitere Informationen?
Allgemein zum Biotopverbund: Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Fördermöglichkeiten: Infodienst Landwirtschaft – Ernährung – Ländlicher Raum |