LEV Landschaftserhaltungsverband Tuttlingen e.V.
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Stellenausschreibung: Unterstützung der Kommunen bei der verstärkten Umsetzung desfunktionalen Biotopverbunds

23/7/2020

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Der Artenrückgang war – bis er von Corona als Thema verdrängt wurde – in aller Munde und das
Volksbegehren im letzten Jahr hat deutlich gemacht, dass er auch viele Bürger in Baden-
Württemberg stark beschäftigt.
Ein wichtiger Baustein gegen den Artenschwund ist ein funktionierender Biotopverbund, über den
sich die Arten ausbreiten können. Er ist auch für den genetischen Austausch zwischen Populationen wichtig und ermöglicht Wanderbewegungen in Zeiten des sich ändernden Klimas.
Für Baden-Württemberg gibt es seit einigen Jahren den Fachplan Landesweiter Biotopverbund. Hier werden Bereiche vorgeschlagen, die der Vernetzung von feuchten, mittleren oder trockenen
Standorten dienen können.
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Das in Folge des Volksbegehrens beschlossene Eckpunktepapier von UM und MLR sieht vor, dass die Umsetzung des Biotopverbunds für Kommunen verpflichtend wird. Das Land hat Fördermittel für die hierfür nötigen Planungskosten zugesagt. Zur Unterstützung der Gemeinden stellt das Land nun in diesem Rahmen eine zusätzliche Stelle pro Landschaftserhaltungsverband zur Verfügung, befristet auf maximal fünf Jahre. Aufgabe dieser neuen Person wird es sein, die Kommunen bei der Einrichtung eines räumlich-funktionalen Biotopverbunds im Offenland zu unterstützen und Maßnahmen im Biotopverbund durchzuführen.
Die neue Person soll vorhandene Informationen und Kartierungen auswerten, koordinierend helfen, sinnvolle Kooperationen bei der Erstellung einer Biotopverbundskonzeption einzugehen und die Kommunen bei der Fördermittelantragsstellung und der Vorbereitung der Angebotseinholung unterstützen.
Die Konzepte selbst werden von Planungsbüros erstellt. Die vorgeschlagenen Maßnahmen können
entweder von den Kommunen im Rahmen ihrer Ausgleichsmaßnahmen, für das Ökokonto oder auch freiwillig umgesetzt werden, oder alternativ mit Geldern der Landschaftspflegerichtlinie (LPR)
finanziert werden. Bei der Umsetzung von Maßnahmen über die LPR kann die neue Stelle ebenfalls tätig werden. Die Fördersätze für solche Maßnahmen wurden jüngst erhöht.
Außerdem gehören die Beratung von und Zusammenarbeit mit Landbewirtschaftern, Eigentümern, Vereinen und Verbänden sowie Öffentlichkeitsarbeit und der Austausch mit UM und LUBW zu den Aufgaben der neuen Person.
Die Stellenausschreibung finden Sie hier.
stellenausschreibung_biotopverbund.pdf
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Naturschutz-Beweidung: Tierhalter gesucht!

15/7/2020

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Im Kreis gibt es noch etliche naturschutzwichtige Flächen, die derzeit nicht bewirtschaftet werden. Vor allem kleine Magerrasen, die die Großschäfereien mit ihren vielen Tieren nicht beweiden können, liegen oft brach. Wer also geeignete Tiere hält (Schafe, Ziegen, Extensivrinder, …), der darf sich gerne bei uns melden. Wir werden dann schauen, ob wir für den jeweiligen Tierhalter passend gelegene Stellen haben. Für die Beweidung kann eine Förderung gezahlt werden. Bei Interesse dürfen Sie sich also gerne bei uns melden. Bitte seien Sie sich bewusst, dass eine sofortige Beweidung oft nicht möglich ist. Manchmal müssen Flächen erst freigestellt werden. Außerdem müssen wir die finanziellen Mittel immer ein Jahr im Voraus beantragen. Im günstigsten Fall klappt die Beweidung im selben Jahr, im ungünstigen dauert es 2 Jahre.
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Geschäftsstelle und Mitarbeiter

13/7/2020

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Zur Unterstützung bei der Mehrarbeit 2019 durch die vielen auslaufenden Verträge wurde ab April 2019 Herr Rathjen eingestellt, der die Geschäftsstelle tatkräftig unterstützt hat. Sein Vertrag war auf 1 Jahr befristet, sodass Herrn Rathjens Tätigkeit für den LEV Tuttlingen Ende März 2020 endete. Wir danken Herrn Rathjen sehr herzlich für seine gute Arbeit und wünschen ihm alles Gute und viel Freude an seiner neuen Arbeitsstelle, die er nahtlos antreten konnte. Resultierend aus dem Volksbegehren, dem Volksantrag und dem daraus entwickelten Eckpunktepapier der Ministerien und der betroffenen Verbände werden derzeit neue Anforderungen in das Naturschutzgesetz des Landes und in das Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz aufgenommen. Unter anderem soll der funktionale Biotopverbund nun für die Kommunen verpflichtend werden. Das Land stellt den Kommunen pro Landkreis eine Stelle zur Unterstützung zur Verfügung. Diese Stellen werden bei den Landschaftserhaltungsverbänden angesiedelt und können derzeit besetzt werden. Es wird also eine 3. Stelle bei uns geben, die ein völlig neues Aufgabengebiet bearbeiten wird.
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Wolf

8/7/2020

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Im Gebiet am Schluchsee gibt es einen zweiten residenten Wolf in Baden-Württemberg. Ein Wolf gilt als resident, wenn er sich nachweislich mindestens sechs Monate lang in einem Gebiet aufhält. Es soll nun also eine Förderkulisse ausgewiesen werden, innerhalb derer wolfssichere Zäune und Herdenschutzhunde gefördert werden können. Bisher ist laut Umweltministerium im Land noch kein Nutztier gerissen worden, das fachgerecht wolfsabweisend eingezäunt war. Die Förderkulisse wird im Umkreis des Streifgebiets des Wolfes liegen. Vermutlich wird der Kreis Tuttlingen nicht von der neuen Förderkulisse bzw. dem Streifgebiet betroffen sein. Das hieße dann, dass keine erhöhten Vorsichtsmaßnahmen beim Zäunen erforderlich sind, entsprechende Zäune aber auch nicht gefördert werden können. Einige Flächen in unserem Kreis werden von Schäfern beweidet, die aus westlichen Nachbarkreisen kommen. Sie könnten durchaus betroffen sein. Das Wissen zum Wolf und zum Schutz von Nutztieren hat wegen der Erfahrungen mit dem ersten residenten Wolf im Nordschwarzwald bei Behörden, Schafhaltern und Zaunherstellern stark zugenommen. Die Politik hat außerdem die Förderung enorm verbessert, sodass hoffentlich in Zukunft die Weidetiere erfolgreich geschützt werden können.
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