Der Artenrückgang war – bis er von Corona als Thema verdrängt wurde – in aller Munde und das
Volksbegehren im letzten Jahr hat deutlich gemacht, dass er auch viele Bürger in Baden-
Württemberg stark beschäftigt.
Ein wichtiger Baustein gegen den Artenschwund ist ein funktionierender Biotopverbund, über den
sich die Arten ausbreiten können. Er ist auch für den genetischen Austausch zwischen Populationen wichtig und ermöglicht Wanderbewegungen in Zeiten des sich ändernden Klimas.
Für Baden-Württemberg gibt es seit einigen Jahren den Fachplan Landesweiter Biotopverbund. Hier werden Bereiche vorgeschlagen, die der Vernetzung von feuchten, mittleren oder trockenen
Standorten dienen können.
Volksbegehren im letzten Jahr hat deutlich gemacht, dass er auch viele Bürger in Baden-
Württemberg stark beschäftigt.
Ein wichtiger Baustein gegen den Artenschwund ist ein funktionierender Biotopverbund, über den
sich die Arten ausbreiten können. Er ist auch für den genetischen Austausch zwischen Populationen wichtig und ermöglicht Wanderbewegungen in Zeiten des sich ändernden Klimas.
Für Baden-Württemberg gibt es seit einigen Jahren den Fachplan Landesweiter Biotopverbund. Hier werden Bereiche vorgeschlagen, die der Vernetzung von feuchten, mittleren oder trockenen
Standorten dienen können.
Das in Folge des Volksbegehrens beschlossene Eckpunktepapier von UM und MLR sieht vor, dass die Umsetzung des Biotopverbunds für Kommunen verpflichtend wird. Das Land hat Fördermittel für die hierfür nötigen Planungskosten zugesagt. Zur Unterstützung der Gemeinden stellt das Land nun in diesem Rahmen eine zusätzliche Stelle pro Landschaftserhaltungsverband zur Verfügung, befristet auf maximal fünf Jahre. Aufgabe dieser neuen Person wird es sein, die Kommunen bei der Einrichtung eines räumlich-funktionalen Biotopverbunds im Offenland zu unterstützen und Maßnahmen im Biotopverbund durchzuführen.
Die neue Person soll vorhandene Informationen und Kartierungen auswerten, koordinierend helfen, sinnvolle Kooperationen bei der Erstellung einer Biotopverbundskonzeption einzugehen und die Kommunen bei der Fördermittelantragsstellung und der Vorbereitung der Angebotseinholung unterstützen.
Die Konzepte selbst werden von Planungsbüros erstellt. Die vorgeschlagenen Maßnahmen können
entweder von den Kommunen im Rahmen ihrer Ausgleichsmaßnahmen, für das Ökokonto oder auch freiwillig umgesetzt werden, oder alternativ mit Geldern der Landschaftspflegerichtlinie (LPR)
finanziert werden. Bei der Umsetzung von Maßnahmen über die LPR kann die neue Stelle ebenfalls tätig werden. Die Fördersätze für solche Maßnahmen wurden jüngst erhöht.
Außerdem gehören die Beratung von und Zusammenarbeit mit Landbewirtschaftern, Eigentümern, Vereinen und Verbänden sowie Öffentlichkeitsarbeit und der Austausch mit UM und LUBW zu den Aufgaben der neuen Person.
Die Stellenausschreibung finden Sie hier.
Die neue Person soll vorhandene Informationen und Kartierungen auswerten, koordinierend helfen, sinnvolle Kooperationen bei der Erstellung einer Biotopverbundskonzeption einzugehen und die Kommunen bei der Fördermittelantragsstellung und der Vorbereitung der Angebotseinholung unterstützen.
Die Konzepte selbst werden von Planungsbüros erstellt. Die vorgeschlagenen Maßnahmen können
entweder von den Kommunen im Rahmen ihrer Ausgleichsmaßnahmen, für das Ökokonto oder auch freiwillig umgesetzt werden, oder alternativ mit Geldern der Landschaftspflegerichtlinie (LPR)
finanziert werden. Bei der Umsetzung von Maßnahmen über die LPR kann die neue Stelle ebenfalls tätig werden. Die Fördersätze für solche Maßnahmen wurden jüngst erhöht.
Außerdem gehören die Beratung von und Zusammenarbeit mit Landbewirtschaftern, Eigentümern, Vereinen und Verbänden sowie Öffentlichkeitsarbeit und der Austausch mit UM und LUBW zu den Aufgaben der neuen Person.
Die Stellenausschreibung finden Sie hier.

stellenausschreibung_biotopverbund.pdf |