Die Streuobst-Förderung des Landes, also die Förderung des fachgerechten Obstbaumschnitts auf Streuobstwiesen, wurde weitere 5 Jahre verlängert. Informationen zu den Fördermöglichkeiten sind im Streuobstportal des Landes zu finden. Sammelanträge können an das Regierungspräsidium gerichtet werden. Ein Schnittkonzept muss nicht mehr vorgelegt werden.
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LEV Tuttlingen aktuell unterwegsHier ist der LEV Tuttlingen unterwegs und schreibt über Themen und Projekte, insbesondere über konkrete Umsetzungsmaßnahmen der Landschaftspflege. Archiv
Juni 2024
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