
Die Streuobst-Förderung des Landes, also die Förderung des fachgerechten Obstbaumschnitts auf Streuobstwiesen, wurde weitere 5 Jahre verlängert. Informationen zu den Fördermöglichkeiten sind im Streuobstportal des Landes zu finden. Sammelanträge können an das Regierungspräsidium gerichtet werden. Ein Schnittkonzept muss nicht mehr vorgelegt werden.