Sollten sich die Regelungen in dieser Agrarförderperiode nicht mehr ändern lassen, dann wünschen wir uns zumindest für die nächste Förderperiode (ab 2021) dringend praktikablere Regelungen.
Über die Abgrenzung der landwirtschaftlichen Bruttofläche wird seit einigen Jahren heftig diskutiert. Gerade im Bereich der extensiven Beweidung ist es in der Vergangenheit häufig zu Situationen gekommen, in denen Flächen aus der Bruttofläche, also der beihilfefähigen Fläche, herausgenommen wurden und somit keine landwirtschaftlichen Direktzahlungen mehr dafür ausbezahlt werden konnten. Teilweise sind durch solche Einstufungen Landwirte in arge finanzielle Bedrängnis geraten. Auf Einladung der Landes-Ministerien für Umwelt und für Landwirtschaft fanden jetzt zwei große Dienstbesprechungen im Land statt, wozu jeweils die Naturschutz- und Landwirtschaftsbehörden der Kreise, die LEVs und die zuständigen Abteilungen der Regierungspräsidien eingeladen waren, um praktikable Lösungen zu finden, die den Spagat schaffen zwischen EU-Vorgaben zur Mittelverwendung und praxisnaher Anwendung vor Ort mit Planungssicherheit für die Bewirtschafter. Leider wurde das Ziel der Besprechungen unserer Ansicht nach nicht erreicht. Seitens der höheren Ebenen wurden in etlichen Präsentationen die derzeitigen Rechtsgrundlagen und Auffassungen vorgestellt, wobei es auch kleinere Verbesserungen bei der Auslegung gegeben hat, was nun als Bruttofläche anzusehen ist und was nicht. Allerdings konnten keine wesentlichen Fortschritte erzielt werden.
Sollten sich die Regelungen in dieser Agrarförderperiode nicht mehr ändern lassen, dann wünschen wir uns zumindest für die nächste Förderperiode (ab 2021) dringend praktikablere Regelungen.
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LEV Tuttlingen aktuell unterwegsHier ist der LEV Tuttlingen unterwegs und schreibt über Themen und Projekte, insbesondere über konkrete Umsetzungsmaßnahmen der Landschaftspflege. Archiv
Juni 2024
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