Im Gebiet am Schluchsee gibt es einen zweiten residenten Wolf in Baden-Württemberg. Ein Wolf gilt als resident, wenn er sich nachweislich mindestens sechs Monate lang in einem Gebiet aufhält. Es soll nun also eine Förderkulisse ausgewiesen werden, innerhalb derer wolfssichere Zäune und Herdenschutzhunde gefördert werden können. Bisher ist laut Umweltministerium im Land noch kein Nutztier gerissen worden, das fachgerecht wolfsabweisend eingezäunt war. Die Förderkulisse wird im Umkreis des Streifgebiets des Wolfes liegen. Vermutlich wird der Kreis Tuttlingen nicht von der neuen Förderkulisse bzw. dem Streifgebiet betroffen sein. Das hieße dann, dass keine erhöhten Vorsichtsmaßnahmen beim Zäunen erforderlich sind, entsprechende Zäune aber auch nicht gefördert werden können. Einige Flächen in unserem Kreis werden von Schäfern beweidet, die aus westlichen Nachbarkreisen kommen. Sie könnten durchaus betroffen sein. Das Wissen zum Wolf und zum Schutz von Nutztieren hat wegen der Erfahrungen mit dem ersten residenten Wolf im Nordschwarzwald bei Behörden, Schafhaltern und Zaunherstellern stark zugenommen. Die Politik hat außerdem die Förderung enorm verbessert, sodass hoffentlich in Zukunft die Weidetiere erfolgreich geschützt werden können.
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LEV Tuttlingen aktuell unterwegsHier ist der LEV Tuttlingen unterwegs und schreibt über Themen und Projekte, insbesondere über konkrete Umsetzungsmaßnahmen der Landschaftspflege. Archiv
Juni 2024
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