Zur Unterstützung bei der Mehrarbeit 2019 durch die vielen auslaufenden Verträge wurde ab April 2019 Herr Rathjen eingestellt, der die Geschäftsstelle tatkräftig unterstützt hat. Sein Vertrag war auf 1 Jahr befristet, sodass Herrn Rathjens Tätigkeit für den LEV Tuttlingen Ende März 2020 endete. Wir danken Herrn Rathjen sehr herzlich für seine gute Arbeit und wünschen ihm alles Gute und viel Freude an seiner neuen Arbeitsstelle, die er nahtlos antreten konnte. Resultierend aus dem Volksbegehren, dem Volksantrag und dem daraus entwickelten Eckpunktepapier der Ministerien und der betroffenen Verbände werden derzeit neue Anforderungen in das Naturschutzgesetz des Landes und in das Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz aufgenommen. Unter anderem soll der funktionale Biotopverbund nun für die Kommunen verpflichtend werden. Das Land stellt den Kommunen pro Landkreis eine Stelle zur Unterstützung zur Verfügung. Diese Stellen werden bei den Landschaftserhaltungsverbänden angesiedelt und können derzeit besetzt werden. Es wird also eine 3. Stelle bei uns geben, die ein völlig neues Aufgabengebiet bearbeiten wird.
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Im Gebiet am Schluchsee gibt es einen zweiten residenten Wolf in Baden-Württemberg. Ein Wolf gilt als resident, wenn er sich nachweislich mindestens sechs Monate lang in einem Gebiet aufhält. Es soll nun also eine Förderkulisse ausgewiesen werden, innerhalb derer wolfssichere Zäune und Herdenschutzhunde gefördert werden können. Bisher ist laut Umweltministerium im Land noch kein Nutztier gerissen worden, das fachgerecht wolfsabweisend eingezäunt war. Die Förderkulisse wird im Umkreis des Streifgebiets des Wolfes liegen. Vermutlich wird der Kreis Tuttlingen nicht von der neuen Förderkulisse bzw. dem Streifgebiet betroffen sein. Das hieße dann, dass keine erhöhten Vorsichtsmaßnahmen beim Zäunen erforderlich sind, entsprechende Zäune aber auch nicht gefördert werden können. Einige Flächen in unserem Kreis werden von Schäfern beweidet, die aus westlichen Nachbarkreisen kommen. Sie könnten durchaus betroffen sein. Das Wissen zum Wolf und zum Schutz von Nutztieren hat wegen der Erfahrungen mit dem ersten residenten Wolf im Nordschwarzwald bei Behörden, Schafhaltern und Zaunherstellern stark zugenommen. Die Politik hat außerdem die Förderung enorm verbessert, sodass hoffentlich in Zukunft die Weidetiere erfolgreich geschützt werden können.
Wegen der Corona-Pandemie konnte bisher keine Mitgliederversammlung durchgeführt werden. Daher wurden der Jahresbericht 2019 und das Arbeitsprogramm 2020 auch noch nicht verabschiedet bzw. beschlossen. Sie konnten also bisher noch nicht veröffentlicht werden. Die Mitgliederversammlung soll nach der Sommerpause nachgeholt werden, wenn die Situation es zulässt. Die Geschäftsstelle hat auch während des Lockdowns weitgehend normal gearbeitet. In den letzten Jahren hat sich der LEV verstärkt bemüht, Landwirte für das Stehenlassen von Altgrasstreifen oder –inseln auf ihren Wiesen zu gewinnen. Dabei werden Bereiche der Wiese nicht mitgemäht. Sie bieten Lebensund Rückzugsraum für Insekten und Vögel, aber auch für kleinere Wirbeltierarten wie Hasen. Werden die Altgrasstreifen zwischen dem 1. und 2. Schnitt stehengelassen, so erhöhen sie die Anzahl der zur Verfügung stehenden Blüten für Insekten. Werden sie zwischen dem 2. Schnitt und dem 1. Schnitt im Folgejahr, also über den Winter hinweg stehen gelassen, so bieten sie Überwinterungsmöglichkeiten in hohlen Pflanzenstängeln und zwischen dem Altgras. Viele Landwirte haben sich dazu entschieden, so die Artenvielfalt zu unterstützen, sodass mittlerweile viele landwirtschaftliche Flächen im Kreis solche Streifen aufweisen. Wir bitten Spaziergänger und Verpächter, diese Maßnahmen zu unterstützen. Es handelt sich nicht um schlecht bewirtschaftete Flächen, auf denen „die Hälfte vergessen“ wurde. Das etwas unordentliche Aussehen nützt in dem Fall den erwähnten Arten und dem Erhalt unserer Artenvielfalt. Die meisten 2019 auslaufenden LPR-Verträge konnten begangen und der Zustand der Flächen und die Zielerreichung der Maßnahmen überprüft werden. Bei einigen Verträgen kamen wir jeweils, wenn gerade frisch gemäht war, sodass eine Einschätzung noch nicht möglich war. Durch technische Probleme bei den Landesprogrammen kam es zu einer erheblichen Verzögerung bei der Anlage der Folgeverträge. Das Land hat daraufhin die Möglichkeit geschaffen, bestehende Verträge einjährig zu verlängern, sodass kein Vertragsnehmer ohne Bezahlung für seine Leistungen dastehen musste. Im Kreis Tuttlingen konnten für mehr als die Hälfte der auslaufenden Verträge 5-jährige Anschlussverträge abgeschlossen werden. 16 Verträge müssen 2020 erneut begangen werden, 28 wurden vorerst einjährig verlängert und erhalten für 2021 einen regulären Anschlussvertrag. 9 Verträge wurden aus unterschiedlichen Gründen vorerst als einjährige Maßnahmen eingeplant.
Im Rahmen eines Projekts des Regierungspräsidiums Freiburg wurde in den vergangenen Jahren Saatgut von heimischen, artenreichen Wiesen geerntet und dazu verwendet, andere Wiesen aufzuwerten oder neu anzusäen. Das Projekt ist mittlerweile ausgelaufen. Es ist jedoch noch Saatgut übrig, das noch verwendet werden kann. Wer also welches braucht, z. B. auf Wild- oder anderen Schäden, um magere aber dennoch recht artenarme Wiesen aufzuwerten oder ähnliches, der kann sich gerne bei uns melden. Das Saatgut sollte am besten noch in diesem Jahr verbraucht werden, da die Keimfähigkeit sonst abnimmt.
Aufgrund der Trockenheit der letzten Jahre und den dadurch entstehenden Bestandslücken in extensivem Grünland hatten wir eigentlich mit einer Zunahme der Herbstzeitlosen gerechnet. Die Befürchtung scheint sich glücklicherweise aber nicht bewahrheitet zu haben. Einige Betriebe, die nun seit mehreren Jahren die Herbstzeitlose mit einem frühen Schröpfschnitt bekämpfen, melden, dass der Herbstzeitlosen-Anteil auf ihren Wiesen abnimmt. Das ist gut zu hören und zeigt den anderen Betrieben, dass es sich lohnt, dran zu bleiben.
Die Streuobst-Förderung des Landes, also die Förderung des fachgerechten Obstbaumschnitts auf Streuobstwiesen, wurde weitere 5 Jahre verlängert. Informationen zu den Fördermöglichkeiten sind im Streuobstportal des Landes zu finden. Sammelanträge können an das Regierungspräsidium gerichtet werden. Ein Schnittkonzept muss nicht mehr vorgelegt werden. Der Landschaftserhaltungsverband Tuttlingen und das Landwirtschaftsamt Kreis Tuttlingen bieten eine Informationsfahrt zu Herbstzeitlosen-Versuchsflächen an.
Besucht werden die langjährigen Versuchsflächen bei Geislingen. Zusammen mit Herrn Schmid vom Landwirtschaftsamt Zollernalbkreis, der an den Versuchen beteiligt ist, werden die Flächen begangen. Er wird die unterschiedlichen Bekämpfungsansätze und ihre Erfolge vor Ort zeigen. Treffpunkt ist am Donnerstag, den 25. April um 12:30 Uhr am Landwirtschaftsamt in der Alleenstraße 10. Dort können Fahrgemeinschaften gebildet werden. Alternativ kann man auch um 14 Uhr zum Versuchsfeld kommen. Es liegt ca. 700 m südwestlich von Geislingen unweit der Isinger Straße im Emertal. (Auf B27 bis Dotternhausen, links ab Richtung Dormettingen/Geislingen, rechts ab Richtung Geislingen, vor Geislingen rechts, nach 300-400 m ist die Versuchsfläche rechts erkennbar, bitte auf dem Vorplatz der beiden Hallen parken). Die Veranstaltung wird bis ca. 16 Uhr dauern. Seit 2006 werden auf den Versuchsflächen verschiedene Bewirtschaftungsmaßnahmen wie Schröpfschnitt, Walzen, Mulchen oder chemische Behandlung getestet, mit denen das Vorkommen der Herbstzeitlosen eingedämmt werden kann. Die Auswirkungen auf die Vegetationszusammensetzung im artenreichen, extensiven Grünland werden hierbei ebenfalls untersucht und bei dem Termin vorgestellt. Am 1. April hat der LEV Verstärkung bekommen: Jonas Rathjen wird die Geschäftsstelle ein Jahr lang als zusätzlicher Mitarbeiter unterstützen, damit die Vielzahl der Ende 2019 auslaufenden LPR-Verträge verlängert und fortgeführt werden kann. Herr Rathjen hat in Freiburg den Bachelor-Studiengang „Waldwirtschaft und Umwelt“ studiert. LEV-Erfahrungen konnte er bereits während eines Praktikums beim Landschaftserhaltungsverband Breisgau-Hochschwarzwald sammeln. Wir begrüßen Herrn Rathjen sehr herzlich im LEV-Team, wünschen ihm eine gute Zeit bei uns und freuen uns über die Unterstützung. Auf gute Zusammenarbeit! Herr Rathjen ist erreichbar unter der Durchwahl -9157 und unter j.rathjen(at)lev-tut.de |
LEV Tuttlingen aktuell unterwegsHier ist der LEV Tuttlingen unterwegs und schreibt über Themen und Projekte, insbesondere über konkrete Umsetzungsmaßnahmen der Landschaftspflege. Archiv
Oktober 2023
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