Liebe LPR-interessierte Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen,
bitte denken Sie daran, dass LPR-Verträge bis spätestens 8 Wochen vor GA-Frist festgesetzt sein müssen. Das bedeutet, dass alle Verträge, die nicht bis zum 19. März bei der Naturschutzbehörde unterschrieben vorliegen, 2018 nicht gültig sind.
Bitte prüfen Sie, ob Sie uns noch Informationen zu geplanten Verträgen zukommen lassen müssen damit wir diese bearbeiten können, ob Sie den Hof gerade an Ihren Nachfolger übergeben haben oder ob Sie Flächen, auf denen ein LPR-Vertrag liegt, an Ihren Nachbarn abgegeben haben und somit ein Änderungsvertrag nötig wird.
Falls bei Ihnen also noch Vorgänge offen sind: melden Sie sich schnellstmöglich bei uns, damit wir alles noch fristgerecht bearbeiten können!
Ihr LEV-Team
Bitte prüfen Sie, ob Sie uns noch Informationen zu geplanten Verträgen zukommen lassen müssen damit wir diese bearbeiten können, ob Sie den Hof gerade an Ihren Nachfolger übergeben haben oder ob Sie Flächen, auf denen ein LPR-Vertrag liegt, an Ihren Nachbarn abgegeben haben und somit ein Änderungsvertrag nötig wird.
Falls bei Ihnen also noch Vorgänge offen sind: melden Sie sich schnellstmöglich bei uns, damit wir alles noch fristgerecht bearbeiten können!
Ihr LEV-Team